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Dreizehn vor Zwölf

Biergarten und Sommer in deiner Stadt

Erklärt

Mitgebrachte Speisen

Mitgebrachte Speisen sind Brotzeit oder Essen, das Gäste selbst in den Biergarten bringen, was je nach Hausrecht des Wirts erlaubt oder verboten sein kann.

Mitgebrachte Speisen sind Lebensmittel, die Gäste eigenständig in einen Biergarten bringen, etwa eine Brotzeit aus dem Rucksack. Ob das erlaubt ist, entscheidet nicht die Biergartenverordnung, denn sie schweigt dazu. Es ist Brauch oder eine Regel des Betreibers im Rahmen seines Hausrechts.

Für Gäste heißt das: Vor dem Auspacken am Eingang nachfragen oder die Hausregeln auf der Website prüfen. Viele Biergärten dulden eigene Speisen, verlangen aber, dass man zusätzlich etwas bestellt. Wer Essen mitbringt, sollte Müll wieder mitnehmen, Besteck und Teller bereithalten und niemanden mit starkem Geruch stören. Ein Wirt kann das Mitbringen an Bedingungen knüpfen, etwa an eine Getränkebestellung oder an bestimmte Bereiche, und das gehört zu seinem Hausrecht.

Siehe auch

  • HausrechtDas Hausrecht gibt dem Betreiber eines Lokals oder Biergartens das Recht, Regeln festzulegen und Gäste des Platzes zu verweisen.
  • BrotzeitBrotzeit ist die kleine herzhafte Mahlzeit aus Brot, Wurst, Käse und Brezel, die im Biergarten oft am Stand geholt oder mitgebracht wird.
  • BiergartenEin Biergarten ist ein Freiluft-Ausschank mit Tischen und Bänken, oft unter großen Bäumen, an dem Gäste eigene Brotzeit auspacken dürfen.