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Dreizehn vor Zwölf

Biergarten und Sommer in deiner Stadt

Datenquellen und Methodik

Welche Quellen wir nutzen, wie wir prüfen und was die Daten nicht leisten.

Hände notieren auf Papier neben einem Laptop am Schreibtisch
Foto: RDNE Stock project / Pexels

Einwohner, Fläche und Landkreis

Die Stadtdaten stammen aus dem Gemeindeverzeichnis des Statistischen Bundesamts. Einwohner und Fläche gelten für den 31.12.2024, der Gebietsstand für den 31.12.2025. Aufgenommen sind alle Städte ab 50.000 Einwohnern, das sind 195. Die Länderzahlen sind die Summe der Gemeinden.

Feiertage

Die landesweiten Zusatz-Feiertage folgen den Feiertagsgesetzen der Länder. Bundesweit gibt es 9 gesetzliche Feiertage; die Länder legen weitere fest. Einzelne Feiertage gelten nur in Gemeinden mit bestimmter Bevölkerung, das nennen wir an der Stelle.

Regeln für Biergärten

Die Bayerische Biergartenverordnung vom 20.04.1999 (in Kraft seit 01.05.1999) haben wir dem Text auf gesetze-bayern.de entnommen. Sie regelt nur den Lärmschutz. Aussagen zu Speisen oder Hausrecht sind Brauch und keine gesetzliche Vorgabe.

Prüfung und Aktualisierung

Wir übernehmen Zahlen unverändert, prüfen sie gegen die Quelle und tragen den Stand an jeder Seite ein. Neue Veröffentlichungen der Statistik arbeiten wir bei der nächsten Aktualisierung ein.

Grenzen der Daten

Die Zahlen beschreiben Städte, nicht einzelne Biergärten. Öffnungszeiten und Angebote einzelner Betriebe stammen von diesen selbst und können sich ändern. Beispielwerte im Sommerfest-Rechner sind redaktionelle Annahmen und keine Statistik.