Direkt zum Inhalt
Dreizehn vor Zwölf

Biergarten und Sommer in deiner Stadt

Erklärt

Ausschank

Ausschank ist der Verkauf und das Servieren von Getränken, insbesondere Bier, an Gäste, geregelt durch Betriebszeiten, Lärm- und Jugendschutz.

Ausschank bezeichnet den Verkauf und das Servieren von Getränken, im Biergarten vor allem von Bier. Dazu gehören Zapfanlage, Gläser oder Krüge, Ausgabestelle und die Abrechnung. Der Ausschank ist an Regeln gebunden, etwa an Zeiten und Jugendschutz.

Für Betreiber heißt das: Die Schankerlaubnis, die Zeiten und die Lärmregeln müssen geklärt sein, bevor der erste Krug gezapft wird. Für Gäste bedeutet es, dass der Ausschank zu bestimmten Uhrzeiten endet und danach nur noch Abgeben oder Gehen möglich ist. Wer Bier bestellt, sollte die Ausschankzeiten am Eingang oder auf der Karte prüfen. Für Gäste ist es hilfreich, auf kurze Wartezeiten zu achten, denn an Spitzenzeiten entscheidet die Zahl der Ausgabestellen über die Länge der Schlangen.

Siehe auch

  • AusschankendeDas Ausschankende ist der Zeitpunkt, zu dem ein Biergarten keine Getränke mehr verkauft, in Bayern nach den Vorgaben der Biergartenverordnung.
  • ZapfanlageDie Zapfanlage ist die technische Einrichtung, die Bier aus dem Fass über Leitungen und Zapfhähne in Gläser und Krüge leitet.
  • FassbierFassbier ist Bier, das direkt aus dem Holz- oder Edelstahlfass über eine Zapfanlage ausgeschenkt wird und im Biergarten die übliche Form ist.