Erklärt
Nachtruhe
Die Nachtruhe ist der Zeitraum am späten Abend und in der Nacht, in dem Anwohner Ruhe erwarten dürfen und Biergärten ihren Lärm reduzieren müssen.
Die Nachtruhe ist der Zeitraum, in dem Anwohner besonders auf Ruhe Anspruch haben, meist ab dem späten Abend bis zum Morgen. Für Biergärten bedeutet das, dass Musik, Ausschank und Gespräche im Außenbereich zu einer bestimmten Uhrzeit enden müssen.
In Bayern setzt die Biergartenverordnung hier klare Zeiten, etwa das Ende der Musik um 22 Uhr. Städte und Gemeinden können diese Zeiten verschärfen. Wer einen Biergarten besucht, sollte den Heimweg einplanen, denn der Verkehr soll bis 23 Uhr abgeflossen sein. Für Betreiber lohnt es sich, die Nachtruhe im Betriebsplan festzuhalten. Gäste können zur Nachtruhe beitragen, indem sie die Stimme senken, Flaschen leise abstellen und beim Verlassen des Platzes Rücksicht nehmen.
Siehe auch
- LärmschutzLärmschutz bei Biergärten und Festen meint Regeln für Musik, Stimmen und Betriebszeiten, damit Anwohner nachts nicht gestört werden.
- SperrstundeDie Sperrstunde ist die festgelegte Uhrzeit, ab der ein Lokal keine Gäste mehr bedient und keinen Ausschank mehr zulässt.
- BiergartenverordnungDie Bayerische Biergartenverordnung von 1999 regelt den Lärmschutz bei Biergärten, etwa Musikende um 22 Uhr und Verkehrsabfluss bis 23 Uhr.